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Organization >> Schleswig-Holstein University Hospital (UK-SH), Campus Kiel >> Department of Oral and Maxillofacial Surgery >>

*12102 Radiologischer Kurs mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes

Person in charge
N.N.

Details
Practical course, 38 cred.h, certificate

Contents
RADIOLOGISCHER KURS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DES STRAHLENSCHUTZES (Vorlesungsverzeichnis Nr. 12102) 1. klinisches Semester
KURSORDNUNG

Ziel des Kurses ist das Erlernen der Grundlagen der zahnärztlichen Radiologie unter besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes in Theorie und Praxis. Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs berechtigt nach der erfolgreichen Prüfung im Staatsexamen zum Betreiben eines Röntgengerätes in der zahnärztlichen Praxis durch den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte bei der Untersuchung mit Röntgenstrahlung für das Anwendungsgebiet intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen und Fernröntgenaufnahmen des Schädels (4.3.1.1). Für die Anwendungsgebiete Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektion (4.3.1.2), Handaufnahmen zur Skelettalterbestimmung (4.3.1.3) sowie weitergehende Techniken (z.B. digitale Volumentomographie 4.1.3.4) ist ein Ergänzungskurs im Strahlenschutz für Zahnärzte notwendig. Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Ergänzungskurs im Strahlenschutz für Zahnärzte ist die erfolgreiche Teilname am Kurs zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte bei der Untersuchung mit Röntgenstrahlung für das Anwendungsgebiet 4.3.1.1 (s.o.). Dieser Ergänzungskurs betrifft Kollegen und Kolleginnen, die nach abgeschlossenem Studium eine Facharztausbildung in der Kieferorthopädie, in der Oralchirurgie oder in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie anstreben und kann nach dem Studium absolviert werden.
Dieser Kurs besteht 1. aus einer anwesenheitspflichtigen Vorlesung und 2. einem praktischen Kurs mit anwesenheitspflichtigem Seminar. Die regelmäßige Teilnahme am theoretischen Teil (maximal zwei Fehlzeiten) sowie die erfolgreiche Durchführung des praktischen Kurses sind Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung am Semesterende, die schriftlich (Multiple-choice-System) erfolgt.

Ad 1. Vorlesung
Die anwesenheitspflichtige Vorlesung wird freitags von 12.00 bis 13.15 Uhr im kleinen Hörsaal der Zahn-, Mund- und Kieferklinik im 1. Stock abgehalten.

Ad 2. Praktischer Kurs
Der Röntgenkurs gliedert sich jetzt in einen praktischen Kurs mit Grundkurs, Aufbaukurs und klinischem Teil. Innerhalb dieser Kursabschnitte sind die in den unten angeführten Tabellen aufgeführten Mindestzahlen an Röntgenaufnahmen zu erbringen. Der Grundkurs und Aufbaukurs wird im Rahmen eines einwöchigen Kurses während des Semesters mit dem anwesenheitspflichtigen Röntgenseminar abgeleistet. Das Röntgenseminar findet jeweils mittwochs von 16.00-18.00 Uhr, 2 Zeitstunden, statt und wird vom Privat-Assistenten der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie abgehalten. Jede Vierergruppe ist verpflichtet zwei aufeinanderfolgende Termine des Seminars zu besuchen, so dass jeweils zwei Gruppen am Seminar teilnehmen. Der klinische Teil wird im Rahmen des einwöchigen Kurses in den Semesterferien erbracht. Im Rahmen der Behandlungskurse der Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie sowie der Klinik für Prothetik, Propädeutik und Werkstoffkunde angefertigte Röntgenaufnahmen können dem klinischen Teil zugerechnet werden.

B. Der einwöchige Kurs während des Semesters und der einwöchige Kurs in den Semesterferien (je 34 Zeitstunden Mo-Do 08.00-15.00 Uhr und Fr 08.00-14.00 Uhr), wird in der Röntgenabteilung in Vierergruppen durchgeführt. Die Gruppeneinteilung erfolgt in der ersten Seminarstunde (siehe Ad 1. Vorlesung). Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind folgende Leistungen zu erbringen:
1) selbständiges Anfertigen eines Röntgenstatus am Phantom, bestehend aus 11 Bildern mit der Rechtwinkel-Paralleltechnik (XCP-Rinn-Technik);
2) gegenseitige praktische Übungen mit der Rechtwinkel-Paralleltechnik. Die Einstelltechnik wird erläutert und überprüft. Aufgrund der Röntgenverordnung darf der Röntgenstrahler dabei nicht betätigt werden. Die Kandidaten und Kandidatinnen müssen jedoch in der Lage sein, sämtliche zum Status gehörende Aufnahmen der Rechtwinkel-Paralleltechnik in der Mundhöhle einzustellen;
3) Anfertigung einer Panoramaschichtröntgenaufnahme am Phantom. Es ist ebenfalls möglich, eine Panoramaschichtröntgenaufnahme von Kommilitonen anzufertigen, wenn medizinisch eine rechtfertigende Indikation vorliegt und von einem Arzt der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie gestellt wurde. Dazu müssen sich die Studierenden im 6. Stock in der Poliklinik als Patienten anmelden und vom Aufnahmeassistenten nach Untersuchung einen unterschriebenen Röntgenschein erhalten. Die Panoramaschichtröntgenaufnahme kann in der Röntgenabteilung unter Anleitung der leitenden Röntgen-MTA oder des Röntgenassistenten angefertigt werden. Der Befund wird mit dem Aufnahmeassistenten der Poliklinik besprochen;
4) im Rahmen des praktischen Teils des Röntgenkurses mit Grundkurs, Aufbaukurs und klinischem Teil müssen insgesamt 100 Aufnahmen aus dem Anwendungsgebiet 4.3.1.1 (intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels) unter Anleitung der Röntgen-MTA oder eines Assistenten mit der Fachkunde im Strahlenschutz eingestellt werden. Die Positionierung des Patienten und die Einstellung des Gerätes werden von der Röntgen-MTA kontrolliert. Die Durchführung der Aufnahme obliegt ihr. Die Einstellungen werden auf einem in der Vorbesprechung verteilten Bogen eingetragen und von der Röntgen-MTA mit Unterschrift bestätigt. Die Bescheinigung wird zur Ausgabe des Röntgenscheines vorgelegt. Der neueste Entwurf der Richtlinien zur Durchführung der Röntgenverordnung (RöV) zum Erwerb der „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde“ durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein sieht vor, dass die oben genannte dokumentierte Mindestzahl der Untersuchungen sowie eine Mindeststudienzeit in einer Abteilung mit eigener Röntgendiagnostik von 6 Monaten abgeleistet wird. Die Mindestzeiten werden im Rahmen des Studiums durch die Teilnahme am praktischen Kurs sowie die Teilnahme an den klinischen Kursen der anderen Abteilungen des Hauses vom 2. bis 3. klinischen Fachsemester erfüllt. Röntgenaufnahmen, die im Rahmen des klinischen Studiums auch in anderen Abteilungen angefertigt werden, sollen im gleichen Testatblatt dokumentiert werden, um die notwendige Mindestzahl zu erreichen.
5) Die Kandidaten und Kandidatinnen sollen in der Lage sein, die verschiedenen Röntgengeräte in der Röntgenabteilung zu benennen und zu erklären, welche Aufgaben mit den einzelnen Geräten angefertigt werden können. Die Leistungen werden in einem mündlichen Abschlusstestat am Ende der praktischen Woche überprüft.
6) Im Ferienkurs werden die Praktikanten zum Röntgen eingeteilt und stellen Röntgenaufnahmen bei Patienten selbständig ein, die von der RTA kontrolliert werden. Die von den Studierenden eingestellten Röntgenbilder werden am Abend mit dem Assistenten, der die rechtfertigende Indikation gestellt hat oder dem Röntgenkursassistenten besprochen.

I – Grundkurs
  • Panoramaschichtaufnahmen (Basisuntersuchungen): Mindestzahlen 3, Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 3
  • Intraorale Aufnahmen (Befundbezogene Untersuchungen): Paralleltechnik, Bissflügelaufnahmen, Messaufnahmen, Okklusalaufnahmen, Spezialprojektionen: Mindestzahlen 30, Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 6
  • Fernröntgenseitenaufnahme: Mindestzahlen 2, Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 1
  • Strahlenschutzübungen(Dosismessverfahren, baulicher und apparativer Strahlenschutz, Qualitätssicherung): Mindestzahlen 10 (Konstanzaufnahmen), Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 6
  • Filmverarbeitung: Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 3
  • Grundlagen Bildbetrachtung und Befundung: Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 5

Grundkurs (Phantomkus) insgesamt: Mindestzahlen 35, Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 24 Stunden

II - Aufbaukurs Im Aufbaukurs müssen die folgenden Aufnahmen erbracht werden:
  • Panoramaschichtaufnahmen – Zusatzprogramme (analog, Phantom) Mindestzahlen 5, Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 3
  • Digitales Röntgen (Phantom) Panoramaschichtaufnahmen (Basisuntersuchungen): Mindestzahlen 2, Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 1
  • Intraorale Aufnahmen (Befundbezogene Untersuchungen): Paralleltechnik, Bissflügelaufnahmen, Messaufnahmen, Okklusalaufnahmen, Spezialprojektionen: Mindestzahlen 5, Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 5
  • Panoramaschichtaufnahmen – Zusatzprogramme, Fernröntgenseitenaufnahme Qualitätssicherung (Konstanzaufnahmen): Mindestzahlen 3, Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 2
  • Patientenaufnahmen Panoramaschichtaufnahmen (Basisuntersuchungen): Mindestzahlen 3, Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 1
  • Intraorale Aufnahmen (Befundbezogene Untersuchungen): Mindestzahlen 5, Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 1
  • Spezialeinstellungen, Panoramaschichtaufnahmen (PSA Kiefergelenk, Mittelgesicht, Front, transversale Sicht) Fernröntgenseitenaufnahme: Mindestzahlen 2, Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 1
  • Strahlenschutzübungen analog (Dosismessverfahren, baulicher und apparativer Strahlenschutz Qualitätssicherung): Mindestzahlen 5 (Konstanzaufnahmen), Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 2
  • Bildbetrachtung und Befundung: Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 10

Aufbaukurs insgesamt: Mindestzahlen: 25, Mindestzeiten (Unterrichtsstunden) 24

III – Klinischer Teil
Panoramaschichtaufnahmen (Basisuntersuchungen) Im Grund- und Aufbaukurs erreichte Aufnahmen Ergänzungen an Aufnahmen im klinischen Teil (n = 100)
  • (Analog und digital) Panoramaschichtaufnahmen (Basisuntersuchungen): Im Grund- und Aufbaukurs erreichte Aufnahmen 8, Ergänzungen an Aufnahmen im klinischen Teil (n = 100) 15
  • Intraorale Aufnahmen (befundbezogene Untersuchungen): Paralleltechnik, Bissflügelaufnahmen, Messaufnahmen, Okklusalaufnahmen, Spezialprojektionen: Im Grund- und Aufbaukurs erreichte Aufnahmen 40, Ergänzungen an Aufnahmen im klinischen Teil (n = 100) 17
  • Panoramaschichtaufnahmen (Zusatzprogramme) Fernröntgenseitenaufnahme, Schädelaufnahmen (Gesamt + Teilaufnahmen): Im Grund- und Aufbaukurs erreichte Aufnahmen 12, Ergänzungen an Aufnahmen im klinischen Teil (n = 100) 8

Kurs insgesamt = 100: Im Grund- und Aufbaukurs erreichte Aufnahmen 60, Ergänzungen an Aufnahmen im klinischen Teil (n = 100) 40

Die erforderlichen Endtestate werden in den Testatheften und Röntgenbögen (erhältlich in der Dokumentation, Untergeschoss, Zimmer 58, montags und donnerstags von 9.00 bis 10.00 Uhr, bei Frau Groth), welche den Kandidaten bzw. die Kandidatin durch das gesamte klinische Studium begleiten, eingetragen. Hier werden auch das Ergebnis der Röntgenklausur und die Scheinvergabe vermerkt. Hierfür sind alle erforderlichen Unterlagen gesammelt durch den Semestersprecher abzugeben, damit die Scheinvergabe erfolgen kann und die Voraussetzungen zum Einschreiben für das Folgesemester erfüllt sind. Ist die Abgabe der Unterlagen nicht möglich, so muß eine Fehlermeldung erfolgen, damit die Teilnahme am nachfolgenden Kurs möglich wird.
Entsprechend dem neuesten Entwurf der Richtlinien durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein wird eine Bescheinigung ausgestellt, die zur Anfertigung von Röntgenaufnahmen unter Aufsicht eines fachkundigen Assistenten im Rahmen der klinischen Kurse berichtigt. Die erfolgreiche Teilnahme am radiologischen Kurs unter besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes kann jedoch frühestens nach dem erfolgreichen Abschluss des 3. klinischen Semesters (Kurs der zahnärztlichen Prothetik I) und nach Ableistung der 100 intra- und extraoralen Aufnahmen ausgestellt werden. Wer nicht regelmäßig an der anwesenheitspflichtigen Vorlesung teilgenommen oder den praktischen Kurs nicht absolviert oder die schriftliche Abschlussprüfung und die Wiederholungsklausur nicht bestanden hat, muss den ganzen Radiologischen Kurs mit allen Kursabschnitten wiederholen.

Courses
    040371
Mon, Tue, Wed, Thu  8:00 - 15:00  AHS16 - [Rö-Abt.]
Fri  8:00 - 14:00  AHS16 - [Rö-Abt.]
Wed  16:00 - 18:00  AHS16 - [Konferenzraum]
Fri  12:00 - 13:30  AHS3 - [Hörsaal ZMK]
Christian Flörke
Jens Dischinger
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